GL@EMAIL | Blogs und Top Presse News

Alles rund um das Haus GL@EMAIL Service und Support Europe. Damit Kunden, Interessenten und Heim-Servicebearbeiter immer aktuell und gut informiert sind.

TOP - NACHRICHTEN:

 

Do

01

Jul

2010

GL@EMAIL/GLOEMAIL: Verleumdungen (Diffamierungen) im Internet an der Tagesordnung

Ehemalige ehrenamtliche Richterin und Stadträtin Frau Karin Chmiel mahnt zur Vorsicht in Foren und auf unseriösen Internetportalen und Blogs.

Karin Chmiel, ehem. ehrenamtl. Richterin Karin Chmiel, ehem. ehrenamtl. Richterin

Gaildorf, 01.07.2010. Seit langem arbeitet Frau Chmiel ein paar Stunden am Tag als Heim-Servicebearbeiterin mit dem GL@EMAIL / GLOEMAIL Service und Support Europe zusammen und verdient sich so Monat für Monat mit ihrer Heimarbeit (Service-Heimarbeit) 1000 Euro zu ihrer Rente dazu.


Frau Chmiel nutzt ihre Freizeit auch dazu, verschiedene Beiträge in Foren, auf Internetseiten und auf Blogs zu lesen und macht dabei immer wieder unglaubliche Feststellungen. Diese widersprechen sich in vollem Umfang mit ihren persönlichen Erfahrungen, die sie als Heim-Servicebearbeiterin, ehemalige Stadträtin und ehrenamtliche Richterin (Schöffin) gesammelt hat.


So werden die Worte: Abzocke, Betrug, kriminelle Betrüger, wertlos, Unfug-Seiten, Staatsanwaltschaft oder unseriös sehr oft für wirklich absolut seriöse Unternehmen / Produkte verwendet ohne das auch nur im Ansatz zu begründen! Diese Begriffe dienen lediglich nur dazu, seriöse Unternehmen zu verleumden bzw. zu diffamieren. Dazu werden nicht selten nicht existente oder gefälschte angebliche "Beweise" genannt.

 

Oder es werden gezielt seriöse Unternehmen / Produkte mit unseriösen Unternehmen / Produkte verwechselt. Die Verleumder glauben hier ganz offensichtlich an eine "Dummheit" der Menschen und wünschen sich, dass sich solche selbst schaden in dem Sie den Verleumdungen ihren Glauben schenken.

Eines haben alle diese unseriösen Internetseiten, Forenbeiträge und unseriösen Blogs gemeinsam, die nur diffamieren und verleumden wollen:

1.) Die Schreiber treten anonym bzw. mit einem Nick- oder einem erfundenen Namen auf. Verständlich, denn solche Personen dürfen sich nicht erwischen lassen. Es droht in den meisten Fällen ein Straf- oder Unterlassungsverfahren und das kann für den Diffamierer sehr teuer werden.

2.) Es werden nur die Worte: Abzocke, Betrug usw. benutzt und niemand beschreibt oder belegt den Tatbestand. Stattdessen werden "Lügengeschichten" geschrieben und in die Welt gesetzt, die weder zutreffend noch realistisch sein können. Das stellt jeder fest, der sich mit dem betreffenden Unternehmen oder den betreffenden Internetseiten selbst etwas näher beschäftigt.

3.) Es werden einem absolut seriösen Unternehmen Produkte oder Tatbestände unterstellt, mit denen das Unternehmen überhaupt nichts zu tun hat. Frau Chmiel rät in solchen Fallen dazu, das betreffende Unternehmen selbst dazu zu befragen. Es besteht sonst die Gefahr, dass Internetnutzer sich selbst schaden könnten, indem sie von absolut seriösen Angeboten aufgrund negativer "Lügengeschichten" Abstand nehmen.

Vermeintlich seriöse Fernsehsender des öffentlichen Rechts nutzen Verleumdungen (Diffamierungen) nachweislich für "Sensationsberichterstattungen".

Falschberichterstattungen täuschen zwar den Internetnutzer - erhöhen aber die Zuschauerquote des betreffenden Fernsehsenders.

Die Vorteile von Verleumdungen (Diffamierungen) selbst für Fernsehsender des öffentlichen Rechts liegen klar auf der Hand. Je mehr Sensation, desto höher auch die Zuschauerquote. Ganz offensichtlich wird hier nur zweitrangig nach der Seriösität eines Fernsehbeitrages gefragt und auch nichts hinterfragt.

So werden z.B. staatsanwaltschaftliche Ermittlungen in einer ganz anderen Angelegenheit in Zusammenhang mit Themen verwendet, die mit dem eigentlichen Thema überhaupt nichts zu tun haben. Auch für einen Fernsehsender des öffentlichen Rechts ist es äußerst unseriös, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen der Firma XY wegen eines Verkehrsunfalles im Zusammenhang mit einem Produkt X zu verwenden bzw. zu verwerten.

Betroffene bekannte und seriöse Unternehmen kennen nach einer TV-Ausstrahlung plötzlich ihr eigenes Unternehmen nicht mehr wieder.

Auf dieser Art und Weise werden völlig unschuldige, bekannte und seriöse Unternehmen zum "Sensation-Fall". Dann spricht der Moderator eines TV-Senders auch noch ganz schnell von Betrug obwohl überhaupt kein Betrug vorliegt und noch nie vorlag. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wurden diesbezüglich - in einem bekannten Fall - auch nie eingeleitet!.

Frau Karin Chmiel gibt jedem Internetnutzer den guten Tipp, sich in einem solchen Fall doch bei der in einem Fernsehbericht erwähnten Staatsanwaltschaft telefonisch zu erkundigen und nicht einfach unkontrolliert vermeintlich seriösen Fernsehsendern öffentlichen Rechts blind ihren Glauben zu schenken.

Solche "Falschberichterstattungen" vermeintlich seriöser Fernsehsender sind in der Folge ein "Willkommensgeschenk" der Verleumder (Diffamierer), die sich dann eigene "Erfindungen" und sonstige "Lügengeschichten" über das betreffende seriöse Unternehmen sparen können. Sie verweisen auf eine vermeintlich seriöse Berichterstattung eines Fernsehsenders, welche sich jedoch als "Falschberichterstattung" entpuppt.

Frau Chmiel gibt deshalb jedem Internetnutzer den Tipp, sich auf in Deutschland veröffentlichte echte Erfahrungsberichten zu verlassen. Ein Vorbild ist hier das Unternehmen GL@EMAIL /GLOEMAIL Service und Support, das durchweg mit tatsächlich existierenden Personen und echten Erfahrungsberichten arbeitet, deren Wert für jeden Internetnutzer unbezahlbar ist.

 

http://echte-erfahrungsberichte.gloemail.info

 

Presse/Blog Mitteilung
GL@EMAIL 01.07.2010

Fortlaufende Nachrichten und Pressemeldungen:

Fr

09

Jul

2010

GL@EMAIL gegen German Privacy Foundation e.V., Berlin. Unseriöse Berichterstattungen auf vermeintlich seriösen Internetportalen

Soll die aktive Verbreitung von Falschmeldungen und falscher Berichterstattung den Verein German Privacy Foundation e.V., Berlin vor weiteren gerichtlichen Verfahren schützen?

Nürnberg/Berlin. 09.07.2010. Typisch für das anonyme Auftreten im Internet ist u.a. die Verbreitung von Falschinformationen. Das scheint wohl die einzige Möglichkeit zu sein sich vor weiteren Unannehmlichkeiten zu schützen oder Andere unerkannt zu diffamieren (verleumden).

 

Dazu sind u.a. auch Anonymisierungsdienste wie der gemeinnützige Verein German Privacy Foundation e.V., Berlin entstanden. Alle Möglichkeiten ausgeschöpft war es fast schon selbstverständlich, dass über das einstweilige Verfügungsverfahren, GL@EMAIL gegen German Privacy Foundation e.V., nun Falschmeldungen auf vermeintlich seriöse Internetportale veröffentlicht werden.

 

So wird auf vermeintlich seriösen Internetportalen wie folgt falsch berichtet:

 

1. Die Firma GL@MAIL zog die Einstweilige Verfügung zurück.

 

Richtig ist: GL@EMAIL hat die einstweilige Verfügung nicht zurückgezogen und wurde auch nicht aufgehoben. Dieser wurde in vollem Umfang entsprochen. Beide Parteien erklärten die Beendigung des Rechtstreites, da die Rechtsverletzung beseitigt wurde. Siehe auch Pressemitteilung vom 08.07.2010.

 

Anmerkung: Bei einer derart eindeutigen Rechtslage gebe es auch keinen Grund für einen Rückzug zumal die Einstweilige Verfügung auf ausdrücklichen schriftlichen Wunsch von German Privacy Foundation e.V., Berlin und auf Antrag von GL@EMAIL durch das Landgericht Nürnberg-Fürth erlassen wurde.

 

2. GL@EMAIL erstattet der GPF sämtliche im Rahmen der Einstweiligen Verfügung entstandenen Kosten, alle weiteren Kosten müssen von jeder Partei des Rechtsstreits selbst getragen werden.

 

Richtig ist: Das GL@EMAIL dem Verein German Privacy Foundation e.V., Berlin keine Kosten erstattet noch erstatten wird.

 

Bei berechtigtem Interesse stellt GL@EMAIL Service und Support sowohl die Einstweilige Verfügung als auch das Gerichtsprotokoll gern zu Verfügung.

 

Aus dem Gerichtsprotokoll ergibt sich auch der Wahrheitsgehalt unserer Pressemeldungen.

 

Die Geschäftsleitung von GL@EMAIL distanziert sich von allen unseriösen Berichterstattungen und sonstigen Falschmeldungen.

 

Pressemitteilung/Blog

GL@EMAIL Service und Support Europe

Do

08

Jul

2010

GL@EMAIL gegen German Privacy Foundation e.V., Berlin. Keine Aufhebung der einstweiligen Verfügung vom 18.03.2010 durch das Landgericht Nürnberg-Fürth!

Sieg für GL@EMAIL war vorprogrammiert. Beide Parteien erklärten den Rechtsstreit für erledigt. Damit hat GL@EMAIL ihr Ziel in vollem Umfang erreicht.

Nürnberg/Berlin. 07.07.2010. Mit Pressemitteilung / Blog vom 18.03.2010 und 10.06.2010 berichteten wir über das einstweilige Verfügungsverfahren GL@EMAIL gegen German Privacy Foundation e.V., Berlin der durch den Vorstandsvorsitzenden Jan Suhr vertreten wird.

 

Gegen Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu 6 Monaten wurden dem Verein und jedem einzelnen Vorstandsmitglied untersagt, urheberrechtlich geschützte Werke auf eigenen oder fremden Servern auf deren Inhalt der Verein Zugriff hat, zu ermöglichen.

 

Das Besondere an diesem Verfahren war, dass das einstweilige Verfügungsverfahren auf ausdrücklichen Wunsch des Vereins von GL@EMAIL eingeleitet worden war. Im Vorfeld teilte die Abuse-Abteilung des Anonymisierungsdienstes dem Unternehmen GL@EMAIL schriftlich mit, dass die Links, die zu den Urhebergeschützen Werken führten, nur auf gerichtliche Anordnung gesperrt werden können.

Auf Antrag von GL@EMAIL und ausdrücklichem Wunsch des Berliner Vereins erließ das Landgericht Nürnberg-Fürth diese "gerichtliche Verfügung", die dem Verein als einstweilige Verfügung zugestellt wurde.

 

Überraschender Weise legte der Verein gegen die einstweilige Verfügung Einspruch ein. Der vom Verein beauftragte Rechtsanwalt reichte dem Landgericht Nürnberg-Fürth einen völlig irrelevanten Schriftsatz ein, der überwiegend Diffamierungen nachweislicher Falschberichterstattungen enthielt, die mit der eigentlichen Rechtstreitigkeit nichts zu tun hatte.

 

Am Verhandlungstag (07.07.2010) machte der Vorsitzende Richter am Landgericht Nürnberg-Fürth den anwesenden Vorständen des Vereins klar, dass selbst ein Inhaber eines nicht ausreichend gesicherten W-LAN Gerätes für Rechtsverletzungen unbekannter Dritter verantwortlich ist und auch als "Störer" bzw. "Mittäter" belangt werden kann.

 

Die anwesenden Vorstände des Vereins konnten dem Gericht keinen wirklich sachdienlichen Hinweis darauf geben, warum der Verein und deren Vorstände nicht als "Störer" und "Mittäter" verantwortlich sein sollten.

 

Nach dem der einstweiligen Verfügung entsprochen worden war, erklärten beide Parteien den Rechtsstreit für beendet bzw. erledigt.

 

Die Anwalts- und Gerichtskosten inkl. eigener Reisekosten die vom Verein zu tragen sind waren sicher eine Reise ins schöne mittelfränkische Nürnberg Wert. Warum allerdings eine einfache Link-Sperre so kostenaufwendig sein muss, bleibt wohl ein Rätsel.

 

Dieses Verfahren ist ein weiterer Beweis dafür, dass Domain-Inhaber, welche unbekannten Dritten ihre Domain zu Verfügung stellen, auch für deren Rechtsverletzungen als Störer oder Mittäter verantwortlich sind.

 

Nun werden sich die Mitglieder des Vereins über das Fortbestehen des Anonymisierungsdienstes und das damit verbundene hohe Risiko Gedanken machen müssen.

 

Das nun beendete Verfahren bildet eine solide Grundlage für ein weiteres bestehendes Verfahren. GL@EMAIL gegen das Unternehmen Google. Aus gegebenem Anlass hat die GL@EMAIL Geschäftsleitung im Verfahren GL@EMAIL gegen Google eine Informationssperre erlassen. Ein Endurteil wird Anfang November erwartet. In wie weit hierüber berichtet werden kann bleibt abzuwarten.

 

Pressemitteilung/Blog

GL@EMAIL Service und Support Europe

Mo

05

Jul

2010

GL@EMAIL/GLOEMAIL: Die Aufgaben eines Heim-Servicebearbeiters sind klar definiert

Für die einfache Service- und Support Heimarbeit als Heim-Servicebearbeiter gibt es eine klare Aufgabenbeschreibung die keine Frage offen lässt.

Nürnberg, 05.07.2010. Zunehmende GL@EMAIL Supportanfragen von Interessenten, die sich für die Heimarbeit als Heim-Servicebearbeiter interessieren, machen diese Presse/Blogmitteilung erforderlich.

 

Irrtümlicherweise sind immer wieder einige Interessenten der Meinung, dass ein Heim-Servicebearbeiter E-Books verkaufen soll oder die GL@EMAIL firmeneigenen Schulungsunterlagen weiter verkaufen muss. Das ist nicht nur falsch, sondern sogar strikt verboten - so ein Unternehmenssprecher von GL@EMAIL Service- und Support Europe. Ein Heim-Servicebearbeiter hat selbst mit einem Verkauf nichts zu tun!

 

Zu gern werden Produkte anderer Unternehmen mit den Produkten und Dienstleistungen von GL@EMAIL verwechselt.

 

Aus diesem Grund stellt GL@EMAIL Service und Support Europe eine Arbeitsbeschreibung zu Verfügung, die keine Fragen mehr offen lässt. Interessenten finden diese Arbeitsbeschreibung unter folgender Internetadresse:

 

http://zentrale.gloemail.info/tower/zentrale-informationsseite/die-aufgaben-eines-heim-servicebearbeiters

Auch einige bereits tätige Heim-Servicebearbeiter, die freiwillig eine private Homepage erstellt haben, veröffentlichen eine lückenlos Aufgabenbeschreibung:

 

http://heimarbeit-bester-tipp.de/aufgaben_heim_servicebearbeiter.html

 

Wie auf den GL@EMAIL Internetseiten bekannt gegeben, handelt es sich bei den kostenlosen Schulungsunterlagen für die Tätigkeit als Heim-Servicebearbeiter um ein Kunden-Geschenk und nicht um ein Angebot oder Stellenangebot für jedermann.

 

Wer also als Heim-Servicebearbeiter tätig werden möchte muss Kunde von GL@EMAIL Service und Support sein oder Kunde werden.

 

Neukunden-Pakete (alle im Angebot) befinden sich auf folgender Internetseite:

 

http://zentrale.gloemail.info/tower/zentrale-informationsseite/anmeldung-fuer-die-taetigkeit-als-heim-servicebearbeiter

 

Wer sich für den Verdienst interessiert, kann sich bei Herrn Siegried Rapp auf seinem Tippgeber-Portal informieren:

 

http://dertippgeber.jimdo.com/mein-realer-monatsverdienst

 

Ene 100%ige Service-Heimarbeit, die sich garantiert für jeden lohnt der einen PC bedienen kann - auch für Behinderte geeignet.

 

Presse/Blog Mitteilung

Gl@EMAIL 05.07.2010

 

Do

01

Jul

2010

GL@EMAIL/GLOEMAIL: Verleumdungen (Diffamierungen) im Internet an der Tagesordnung

Ehemalige ehrenamtliche Richterin und Stadträtin Frau Karin Chmiel mahnt zur Vorsicht in Foren und auf unseriösen Internetportalen und Blogs.

Karin Chmiel, ehem. ehrenamtl. Richterin Karin Chmiel, ehem. ehrenamtl. Richterin

Gaildorf, 01.07.2010. Seit langem arbeitet Frau Chmiel ein paar Stunden am Tag als Heim-Servicebearbeiterin mit dem GL@EMAIL / GLOEMAIL Service und Support Europe zusammen und verdient sich so Monat für Monat mit ihrer Heimarbeit (Service-Heimarbeit) 1000 Euro zu ihrer Rente dazu.


Frau Chmiel nutzt ihre Freizeit auch dazu, verschiedene Beiträge in Foren, auf Internetseiten und auf Blogs zu lesen und macht dabei immer wieder unglaubliche Feststellungen. Diese widersprechen sich in vollem Umfang mit ihren persönlichen Erfahrungen, die sie als Heim-Servicebearbeiterin, ehemalige Stadträtin und ehrenamtliche Richterin (Schöffin) gesammelt hat.


So werden die Worte: Abzocke, Betrug, kriminelle Betrüger, wertlos, Unfug-Seiten, Staatsanwaltschaft oder unseriös sehr oft für wirklich absolut seriöse Unternehmen / Produkte verwendet ohne das auch nur im Ansatz zu begründen! Diese Begriffe dienen lediglich nur dazu, seriöse Unternehmen zu verleumden bzw. zu diffamieren. Dazu werden nicht selten nicht existente oder gefälschte angebliche "Beweise" genannt.

 

Oder es werden gezielt seriöse Unternehmen / Produkte mit unseriösen Unternehmen / Produkte verwechselt. Die Verleumder glauben hier ganz offensichtlich an eine "Dummheit" der Menschen und wünschen sich, dass sich solche selbst schaden in dem Sie den Verleumdungen ihren Glauben schenken.

Eines haben alle diese unseriösen Internetseiten, Forenbeiträge und unseriösen Blogs gemeinsam, die nur diffamieren und verleumden wollen:

1.) Die Schreiber treten anonym bzw. mit einem Nick- oder einem erfundenen Namen auf. Verständlich, denn solche Personen dürfen sich nicht erwischen lassen. Es droht in den meisten Fällen ein Straf- oder Unterlassungsverfahren und das kann für den Diffamierer sehr teuer werden.

2.) Es werden nur die Worte: Abzocke, Betrug usw. benutzt und niemand beschreibt oder belegt den Tatbestand. Stattdessen werden "Lügengeschichten" geschrieben und in die Welt gesetzt, die weder zutreffend noch realistisch sein können. Das stellt jeder fest, der sich mit dem betreffenden Unternehmen oder den betreffenden Internetseiten selbst etwas näher beschäftigt.

3.) Es werden einem absolut seriösen Unternehmen Produkte oder Tatbestände unterstellt, mit denen das Unternehmen überhaupt nichts zu tun hat. Frau Chmiel rät in solchen Fallen dazu, das betreffende Unternehmen selbst dazu zu befragen. Es besteht sonst die Gefahr, dass Internetnutzer sich selbst schaden könnten, indem sie von absolut seriösen Angeboten aufgrund negativer "Lügengeschichten" Abstand nehmen.

Vermeintlich seriöse Fernsehsender des öffentlichen Rechts nutzen Verleumdungen (Diffamierungen) nachweislich für "Sensationsberichterstattungen".

Falschberichterstattungen täuschen zwar den Internetnutzer - erhöhen aber die Zuschauerquote des betreffenden Fernsehsenders.

Die Vorteile von Verleumdungen (Diffamierungen) selbst für Fernsehsender des öffentlichen Rechts liegen klar auf der Hand. Je mehr Sensation, desto höher auch die Zuschauerquote. Ganz offensichtlich wird hier nur zweitrangig nach der Seriösität eines Fernsehbeitrages gefragt und auch nichts hinterfragt.

So werden z.B. staatsanwaltschaftliche Ermittlungen in einer ganz anderen Angelegenheit in Zusammenhang mit Themen verwendet, die mit dem eigentlichen Thema überhaupt nichts zu tun haben. Auch für einen Fernsehsender des öffentlichen Rechts ist es äußerst unseriös, staatsanwaltschaftliche Ermittlungen der Firma XY wegen eines Verkehrsunfalles im Zusammenhang mit einem Produkt X zu verwenden bzw. zu verwerten.

Betroffene bekannte und seriöse Unternehmen kennen nach einer TV-Ausstrahlung plötzlich ihr eigenes Unternehmen nicht mehr wieder.

Auf dieser Art und Weise werden völlig unschuldige, bekannte und seriöse Unternehmen zum "Sensation-Fall". Dann spricht der Moderator eines TV-Senders auch noch ganz schnell von Betrug obwohl überhaupt kein Betrug vorliegt und noch nie vorlag. Staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wurden diesbezüglich - in einem bekannten Fall - auch nie eingeleitet!.

Frau Karin Chmiel gibt jedem Internetnutzer den guten Tipp, sich in einem solchen Fall doch bei der in einem Fernsehbericht erwähnten Staatsanwaltschaft telefonisch zu erkundigen und nicht einfach unkontrolliert vermeintlich seriösen Fernsehsendern öffentlichen Rechts blind ihren Glauben zu schenken.

Solche "Falschberichterstattungen" vermeintlich seriöser Fernsehsender sind in der Folge ein "Willkommensgeschenk" der Verleumder (Diffamierer), die sich dann eigene "Erfindungen" und sonstige "Lügengeschichten" über das betreffende seriöse Unternehmen sparen können. Sie verweisen auf eine vermeintlich seriöse Berichterstattung eines Fernsehsenders, welche sich jedoch als "Falschberichterstattung" entpuppt.

Frau Chmiel gibt deshalb jedem Internetnutzer den Tipp, sich auf in Deutschland veröffentlichte echte Erfahrungsberichten zu verlassen. Ein Vorbild ist hier das Unternehmen GL@EMAIL /GLOEMAIL Service und Support, das durchweg mit tatsächlich existierenden Personen und echten Erfahrungsberichten arbeitet, deren Wert für jeden Internetnutzer unbezahlbar ist.

 

http://echte-erfahrungsberichte.gloemail.info

 

Presse/Blog Mitteilung
GL@EMAIL 01.07.2010

So

20

Jun

2010

GL@EMAIL/GLOEMAIL: Frau Chmiel veröffentlicht ein weiteres Video

Frau Karin Chmiel, ehemalige ehrenamtliche Richterin erklärt in einem weiteren Video die kostenlose Heimarbeit mit dem GL@EMAIL Service und Support

Karin Chmiel Karin Chmiel

Gaildorf, 20.06.2010. Frau Karin Chmiel, die bereits seit vielen Monaten als nebenberufliche Heim-Servicebearbeiterin tätig ist, erklärt in einem weiteren Video warum Kunden von GL@EMAIL Service und Support Europe die Schulungsunterlagen für die Tätigkeit als Heim-Servicebearbeiter kostenlos erhalten. Frau Chmiel legt großen Wert darauf, dass das Angebot von GL@EMAIL Service und Support auch von jedem Nicht-Kunden gut und richtig verstanden wird:

Weitere Videos und echte Erfahrungsberichte stellt GL@EMAIL interessierten Heimarbeit-Suchenden auf der Internetseite:

 

http://echte-erfahrungsberichte.gloemail.info

 

zu Verfügung.

 

Eine schöne Internet-Service-Heimarbeit (ohne Verkauf) die sich wirklich lohnt und bei der auch wirklich verdient wird. Kostenlos! Ganz im Einklang mit den Verbraucherschützern!

 

Presse/Blog Mitteilung

GL@EMAIL 20.06.2010

Sa

19

Jun

2010

GLOEMAIL: GL@EMAIL Service und Support Europe überzeugt mit hervorragender Service und Support Leistung

Seit dem Jahr 2007 bietet GL@EMAIL 24 Std. rund um die Uhr eine hervorragende Service und Support Leistung. Davon profitieren Kunden und sehr zufriedene Heim-Servicebearbeiter

Nürnberg, 19.06.2010. Gegründet wurde das Unternehmen in den ersten Monaten im Jahr 2007. Mit dem Betrieb eines kleinen eBook-Shops wurde der Unternehmensleitung sehr schnell klar, dass ein funktionierender 24 Std. rund um die Uhr Service und Support mehr gebraucht und in Anspruch genommen wird, als wie die ursprünglich angebotenen E-Books.

 

Im Oktober 2007 begann das Unternehmen GL@EMAIL mit dem Ausbau eines weltweit einzigartigen 24 Std. rund um die Uhr Service und Supports, der von zahlreichen Kunden und Partnern gern in Anspruch genommen wird.

 

Davon profitieren nun auch zahlreiche Heim-Servicebearbeiter, die von Zuhause aus am eigenen PC nach genauer Vorgabe und Schulung (Schulungsunterlagen) eine der wohl schönsten Internet-Heimarbeiten verrichten und damit regelmäßig ein monatliches Einkommen auf nebenberuflicher oder hauptberuflicher Basis verzeichnen.

 

Einige wenige Heim-Servicebearbeiter berichten schon seit langem über diese schöne Heim-Service-Arbeit auf privaten Homepages. Internetseite: http://echte-erfahrungsberichte.gloemail.info.

 

Das Besondere an dieser lohnenden und schönen Internet-Heimarbeit ist, dass ein Heim-Servicebearbeiter keine Produkte selbst verkaufen muss, sondern ausschließlich für den Service und Support zuständig bzw. solche Servicearbeiten verrichtet.

 

Als realistischen Anhaltswert können Heim-Servicebearbeiter hier 12,50 EUR/pro Stunde ansetzen. Mal sind es mehr, mal etwas weniger und je nach Land und Gesetze unterschiedlich.

 

Doch eines scheint hier ganz offensichtlich und nachgewiesen: Zusammen mit dem GL@EMAIL Service und Support wird wirklich verdient. Und das "wirklich" hat im Internet eher Seltenheitswert.

 

Interessenten einer solchen Service-Heimarbeit sollten sich nicht zu früh freuen, denn diese - mit Abstand schönste - Internet-Heimarbeit ist nur den Kunden von GL@EMAIL Service und Support vorbehalten. Ein so genanntes Kunden-Geschenk.

 

Um niemand zu enttäuschen und auch jedem die Chance zu geben als Heim-Servicebearbeiter tätig werden zu können, bietet das Unternehmen jedem Interessenten an auch Kunde des Unternehmens GL@EMAIL zu werden.

 

Einmal Kunde werden, reicht schon aus um dann auch sofort die kostenlosen hauseigenen Schulungsunterlagen für die Tätigkeit als Heim-Servicebearbeiter zu erhalten.

 

Dazu stellt GL@EMAIL 2 unterschiedliche Neukunden-Pakete zur Auswahl. Bereits tätige Heim-Servicebearbeiter empfehlen hauptsächlich das Komplett-Paket, welches zur Zeit für 90 EUR angeboten wird.

 

Keine Einschreibegebühren, keine Zahlung für Arbeit, keine Aufwandsentschädigung, keine sonstige Gebühren oder Kosten, keine Verpflichtungen - ganz im Sinn der Verbraucher und der Verbraucherschützer.

 

Wer sich für die Heimarbeit als Heim-Servicebearbeiter interessiert kann sich die Geschenke-Beschreibung von GL@EMAIL auf der Internetseite:

 

http://heimarbeit-direkt.glo-email.de

 

durchlesen, sich kostenlos informieren und auch kostenlos testen.

 

GLOEMAIL, eine vom deutschen Patent- und Markenamt geschützte Marke, gehört mit modernster Technologie mit zu den seriösen Zukunftsunternehmen, welche ihre Geschäftstätigkeit ausschließlich über und mit dem Internet abwickeln.

 

Presse/Blog-Mitteilung

GL@EMAIL 19.06.2010

Fr

11

Jun

2010

GL@EMAIL/GLOEMAIL: Karin Chmiel (Heim-Servicebearbeiterin) überreicht Spende

Glücksrad drehte sich für einen guten Zweck

Gaildorfer SPD spendet dem K.u.R.-Laden und kritisiert Sparbeschlüsse der Regierung

Karin Chmiel (rechts) Karin Chmiel (rechts)

Gaildorf 09.06.2010. "Nach den unsozialen Sparbeschlüssen der scharz-gelben Bundesregierung werden mehr denn je viele Menschen von Einrichtungen wie dem K.u.R.-Laden abhängig sein", betonte Karin Chmiel als stellv. Vorsitzende vom SPD-Ortsverein Gaildorf im Rahmen einer nicht alltäglichen Spendenübergabe. Deshalb wollte die SPD mit gutem Beispiel voran gehen.

 

Konkret: Der  Gaildorfer SPD-Ortsverein hat die Einnahmen aus einer Glücksrad-Aktion, die u. a. im Vorfeld der letzten Kommunalwahlen veranstaltet wurden, an die für die Stadt enorm wichtige Einrichtung übergeben. Karin Chmiel konnte nun am Mittwoch in einer SPD-Tasse den Betrag von 170 Euro an Petra Zott und ihre ehrenamtlichen Kräfte überreichen.

 

Private Homepage von Frau Chmiel:

http://www.heimarbeit-faszination.de

Do

10

Jun

2010

GL@EMAIL/GLOEMAIL: German Privacy Foundation e.V., Berlin. Droht dem Anonymisierungsdienst bald das "aus"?

Termin: 07.07.2010, 14:30 Uhr

Im Nürnberger Landgericht, Fürther Str. 110, Sitzungssaal 141, 1. Stock beginnt die mündliche Verhandlung im einstweiligen Verfügungsverfahren GL@EMAIL gegen German Privacy Foundation e.V., Berlin

Berlin, 09.06.2010 / 07.07.2010. Wir berichteten mit Pressemitteilung / Blog vom 18.03.2010 bereits über die Verurteilung des gemeinnützigen Vereins German Privacy Foundation e.V., Berlin der durch den Vorstandsvorsitzenden Jan Suhr vertreten wird.

 

http://zentrale.gloemail.info/tower/2010/03/18/german-privacy-foundation-e-v-berlin-verurteilt-vom-landgericht-nürnberg-fürth

 

Mit einem völlig irrelevaten 40-seitigen Schriftsatz, der zudem noch Falschberichterstattungen beinhaltete, widersprach der Verein der einstweiligen Verfügung vom 18.03.2010.

 

Demnach könnte ein weiteres bedeutendes Verfahren neben dem "Nürnberger Prozeß" in die Geschichte eingehen. Ein Sprecher von GL@EMAIL Service und Support Europe teilte im Vorfeld mit, dass es keinen Vergleich in dieser Angelegenheit geben wird sondern ein End-Urteil.

 

Schließlich hat Nürnberg auch noch ein Oberlandesgericht, in dem sich auch der Schwurgerichtssaal (Saal 600) befindet in dem 1945/46 das Internationale Militärtribunal (IMT) tagte.

 

Ein End-Urteil wird dann auch für zukünftige und weitere gleich gelagerte Rechtsverletzungen richtungsweisend sein. Möglicherweise müssen dann Straftäter und Rechtsverletzer wie "kamikaze" oder solche Personen die eine Straftat oder Rechtsverletzung planen und dabei anonym bleiben möchten, auf einen Anonymisierungsdienst verzichten.

 

Auch der eigentliche Rechtsverletzer und Straftäter "kamikaze" ist zum Prozessauftakt willkommen.

 

Pressemitteilung/Blog

GL@EMAIL Service und Support EUROPE

Do

10

Jun

2010

GL@EMAIL: GLOEMAIL ist eine geschützte und eingetragene Marke

Deutsches Patent- und Markenamt schützt den Namen GLOEMAIL durch Eintragung in das deutsche Markenregister

Seit Anfang des Jahres 2007 steht der Name GLOEMAIL bzw. GL@EMAIL im Zusammenhang mit GLO-MAIL bzw. GLOMAIL und GLOBALFX für ausgezeichnete, einmalige Verdienst-Konzepte. Insbesondere im Bereich und Zusammenhang eines vorbildlichen 24 Stunden rund um die Uhr Services und Supports.

 

Bekannt wurde GLOEMAIL bzw. GL@EMAIL durch ein besonderes, einmaliges Unternehmenskonzept, welches sich neben dem Namen GLOEMAIL im Internetkeyword-Bereich Heimarbeit, Nebenjob, Minijob, Geld verdienen und Stellenangebote ansiedelt.

 

Zahlreiche Heim-Servicebearbeiter, verdienen mit diesem einmaligen Konzept von GLOEMAIL von Zuhause, in Heimarbeit oder auch als Nebenjob, stundenweise, am Wochenende oder hauptberuflich regelmässig zuverlässig und sicher ein solides Einkommen, das seines Gleichen sucht.

 

Dabei ist es nicht wichtig, in welchem Land ein Heim-Servicebearbeiter wohnt.

 

Einige Heim-Servicebearbeiter berichten freiwillig auf ihrer privaten Homepage über ihre Heimarbeit als Heim-Servicebearbeiter und ihre Erfahrungen mit GL@EMAIL. Sie möchten damit anderen Interessenten nicht nur ihre persönlichen Erfahrungen mitteilen, sondern auch Mut zum Einstieg in einer der schönsten Internet-Service-Heimarbeiten geben.

 

Eine kleine Auswahl hoch zufriedener Heim-Servicebearbeiter finden Sie auf der Internetseite:

 

http://echte-erfahrungsberichte.gloemail.info

 

Seit dem es das Internet gibt, gehört die 100%ige Service- und Support Heimarbeit zu den wohl schönsten und sichersten Internet-Heimarbeiten, die das Internet überhaupt anbietet. In genau diesem Bereich hat sich GLOEMAIL einen ausgezeichneten Namen geschaffen, der seines Gleichen sucht.

 

Am 21.04.2010 war es dann soweit, dass das deutsche Patent- und Markenamt GLOEMAIL als Marke in das Markenregister eingetragen hat.

 

Geschützt und eingetragen als Wortmarke ist GLOEMAIL beim deutschen Patentamt unter: 30 2010 021 004.4-35.

 

GL@EMAIL International ist neben den Unternehmen Deutsche Post, HUGO BOSS, Siemens, WEB.de, Dresdner Bank und PAYBACK ein offizielles Foerdermitglied international taetiger

Kinderhilfsorganisationen und hilft damit Kindern in Not.

 

Pressemeldung vom 06.Mai 2010

 

GL@EMAIL Service und Support Europe

Inh. Marta Barabach

Dr.-Kurt-Schumacher-Str. 8

90402 Nürnberg

Germany

 

Zentrale Internetseite:

 

http://zentrale.gloemail.de

Do

10

Jun

2010

GL@EMAIL/GLOEMAIL: Warnung: Betrugs-Webseiten im Internet unterwegs

Dreiste Betrüger benutzen die Referenzen von GL@EMAIL um sich zu bereichern. Vorsicht ist geboten.

Das sind die echten und wirklich existierenden Referenzen von GL@EMAIL Service und Support Europe:

 

  • Frau Sonja Paltram, 1210 Wien (Österreich)
  • Frau Karin Chmiel, 74405 Gaildorf (Deutschland)
  • Frau Sandra Dedecke, 06526 Sangerhausen (Deutschland)
  • Herr Siegfried Rapp, 83471 Schönau (Deutschland)
  • Frau Katharina Stamm-Zajonc, 66133 Ladenburg (Deutschland)
  • Frau Tanja Müller, 66133 Saarbrücken (Deutschland)
  • Frau Christine Emmert, 54347 Neumagen-Dhron (Deutschland)
  • Herr Bernhard Eißele, 71336 Waiblingen-Hohenacker (Deutschland)
  • Frau Gisela M. Rath-Schmidt, 51427 Bergisch Gladbach-Frankenforst

 

Alle diese Personen berichten auf ihrer privaten Homepage über ihre persönlichen Erfahrungen die sie mit GL@EMAIL gesammelt haben.

 

Alle vorgenannten Heim-Servicebearbeiter sind auch wirklich existent und möchten weiteren Interessenten Auskunft geben über ihre Tätigkeit die sie mit dem Support und Service von GL@EMAIL ausüben.

 

Alle vorgenannten Referenzen stehen nur GL@EMAIL ausschließlich als Auskunftgeber / Referenz mit ihrer eigenen privaten Webseite und ihrer Anschrift zu Verfügung, so wie weiteren Heim-Servicebearbeiter, welche bei GL@EMAIL Service und Support gemeldet und als Heim-Servicebearbeiter auch tätig sind.

 

Niemand von ihnen (Namen siehe oben) verkauft etwas oder bietet etwas an, bei dem eine Zahlung geleistet werden muss.

Dreiste Betrüger benutzen nun diese vorgenannten Adressen (Referenzen) um dubiose Produkte zu verkaufen. Vorsicht Falle!

Um völlig wertlose und dubiose Schulungspakete oder Schulungsunterlagen für eine angebliche E-Mail Bearbeitung zu einem Preis zwischen 10 Euro - 70 Euro zu verkaufen, benutzen dreiste Betrüger die Referenzen und Anschriften von GL@EMAIL Service und Support Europe widerrechtlich um sich auf betrügerische Art und Weise zu bereichern.

 

Zum Zeitpunkt dieser Veröffentlichung wird von Herrn Daniel Bock, Pappelweg 2, 71546 Aspach (Deutschland) auf betrügerischer Weise die Referenzen von GL@EMAIL Service und Support benutzt. Die URL seiner Webseite lautet:

 

www.webheimarbeit.de

 

Das ist dreister Betrug! Rechtliche Schritte wurden bereits eingeleitet. GL@EMAIL und die dort aufgeführten Referenzen haben weder mit dieser Webseite noch mit dem Betreiber Daniel Bock oder das dort zum Kauf angebotene dubiose "Schulungspaket" etwas zu tun!

 

Der Provider wurde bereits schriftlich aufgefordert die Webseite umgehend zu sperren.

 

Die Geschäftsführung von GL@EMAIL Service und Support Europe sowie alle  vorgenannten Personen, die als Heim-Servicebearbeiter mit dem GL@EMAIL Service und Support tätig sind distanzieren sich von allen Webseiten auf denen Produkte (Schulungsunterlagen, Schulungspakete, Trainingspakete und sonstige dubiose Pakete) verkauft und / oder zum Kauf angeboten werden.

 

Erkennungsmerkmal:

 

Alle Kunden von GL@EMAIL Service und Support erhalten unsere firmeneigenen Schulungsunterlagen kostenlos und niemand muss dafür etwas bezahlen!

 

Für Nicht-Kunden oder solche Personen, die kein Kunde von GL@EMAIL Service und Support Europe werden wollen, ist das Angebot von GL@EMAIL auch nicht bestimmt.

 

Niemals werden oder wurden also Schulungsunterlagen oder Schulungspakete verkauft!

 

Die Geschäftsleitung von GL@EMAIL Service und Support Europe hat bereits rechtliche Schritte gegen diese dreisten Betrüger eingeleitet und wird zu dem Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft einreichen. Auch die zuständigen Polizeidienststellen werden von GL@EMAIL Service und Support Europe sofort über einen Betrugsfall informiert.

 

Bitte melden Sie uns auffällige Webseiten, bei denen Sie den Verdacht haben, das die Namen und Referenzen von GL@EMAIL Service und Support zu Betrugszwecken missbraucht werden, unter:


http://service-tickets.de/?seite=mail

 

Für eingehende Hinweise und Ihre Aufmerksamkeit möchten wir uns bei Ihnen schon vorab herzlich bedanken.

 

Die Geschäftsleitung von

 

GL@EMAIL Service und Support Europe

Do

10

Jun

2010

Wie seriös ist GL@EMAIL, GLOEMAIL wirklich?

Ist GLOEMAIL, GLOBALFX, GL@EMAIL, GL@BALFX seriös?

Sicher sieht es schon eigenartig aus eine solche Frage auf unserer eigenen Internetseite als Nachricht zu veröffentlichen. Doch diese Veröffentlichung hat einen aktuellen, besonderen Grund:

 

Wir erhielten von Herrn Siegfried Rapp, Deutschlands bekanntester Tippgeber für Heimarbeit und Nebenjob, die Nachricht das es einen neuen Blog unter der Adresse:


http://gloemail.blogspot.com

 

und

 

http://dertippgeber.jimdo.com/2010/04/03/wie-seriös-ist-gl-email-wirklich

 

gibt, der dieses Thema kurz und wahrheitsgetreu behandelt.

 

Wir möchten Herrn Rapp an dieser Stelle für seine offenen Worte und wahrheitsgetreuen Angaben, sowie die damit verbundene Mühe unseren herzlichen Dank aussprechen.

 

Herr Rapp beobachtete unserer Unternehmen GL@EMAIL schon sehr lange. Immer wieder las er die positiven Erfahrungsberichte, unsere Internetseiten und verfolgte unsere gesamten Aktivitäten. Bis er dann im Jahre 2009 zu einem Punkt kam, dass Herr Rapp nicht mehr "nein" sagen konnte.

 

Obwohl Herr Rapp nur nebenberuflich tätig sein wollte, bestellte er unser Komplettpaket zu 90 EUR. Damit hat er Rapp alle Möglichkeiten und keine Einschränkungen. Nach einer kleinen verständlichen Schulung startete er dann ein paar Stunden später als Heim-Servicebearbeiter und verdient - je nach seinem Stunden-Einsatz - jeden Monat zwischen 900 Euro und 1400 Euro. 

 

Seinen Verdienst mit GL@EMAIL veröffentlicht Herr Rapp täglich auf seiner Seite:


http://dertippgeber.jimdo.com/mein-realer-monatsverdienst

 

Es versteht sicher jeder, dass Herr Rapp sich über seinen Zusatzverdienst sehr freut, denn er selbst hätte nie geglaubt, dass es tatsächlich und wirklich die Möglichkeit gibt mit dem Internet und mit GL@EMAIL zuverlässig und sicher Monat für Monat Geld zu verdienen.

 

So erging es aber auch vielen anderen heute tätigen Heim-Servicebearbeitern, die sich alle heute darüber ärgern, dass Sie GL@EMAIL Service und Support Europe nicht schon viel früher gefunden haben bzw. doch so einige Zeit abwarteten, bevor sie den Entschluss gefasst haben das Komplettpaket von GL@EMAIL zu bestellen, um dann als Kunde alles weitere kostenlos zu erhalten.

 

Natürlich haben auch alle Kunden das Schulungspaket für die Tätigkeit als Heim-Servicebearbeiter kostenlos erhalten.

 

Herr Siegfried Rapp ist nicht der einzige Heim-Servicebearbeiter der sich über einen solchen Zusatzverdienst sehr freut. Immer mehr Heim-Servicebearbeiter machen sich für unser Unternehmen stark und wollen auch anderen Interessenten - auf ihrer privaten Homepage - den Weg zu einem sicheren und zuverlässigen Heim-Verdienst zeigen.

 

Keiner von ihnen möchte mit einem Verkauf, Glückspielen oder sonstigen unsicheren oder unseriösen Methoden oder eBooks etwas zu tun haben. Jeder möchte heute einen sicheren und zuverlässigen Verdienst, den man ohne Zweifel mit unserem Unternehmen und einer einfachen Service und Support Arbeit auch erhält. (Nicht für jedermann, aber für alle Kunden unseres Unternehmens.)

 

Hier nur wenige Heim-Servicebearbeiter, die eine private Homepage betreiben und über ihre Erfahrung mit GL@EMAIL, GL@BALFX berichten:

 

(Bitte beachten: Ein Heim-Servicebearbeiter benötigt keine eigene Homepage für seine Tätigkeit. Wenn ein Heim-Servicebearbeiter eine Homepage betreibt, dann ist das seine 100%ige private Angelegenheit!!!)

 

Frau Karin Chmiel (ehemalige, ehrenamtlich tätige Richterin, Stadträtin usw.) auf der Webseite:

http://www.heimarbeit-faszination.de

 

Frau Tanja Müller (auf der schönsten Familienhomepage, die es im Internet zu finden gibt.)

http://www.geniale-heimarbeit.com

 

Frau Sonja Paltram (eine fleißige Heim-Servicebearbeiterin aus Österreich. Sie kam ursprünglich auf die Idee, dass bereits tätige Heim-Servicebearbeiter ihre Erfahrungen mit GL@EMAIL auch Anderen mitteilen könnten.)

http://www.service-glueck.de

 

Frau Yvonne Grunzke (eine sehr liebevolle Mama, die ihre Kinder selbst erziehen möchte.)

http://www.heimarbeit-mama.de

 

Frau Martina Voigt (die neben ihrer Heimarbeit als Servicebearbeiterin auch ein schönes Menü kochen kann.)

http://www.heimarbeit-top1.de

 

Frau Gisela M. Rath-Schmidt (aus eigener Erfahrung weiß sie, dass die Tätigkeit als Heim-Servicebearbeiter auch eine schöne Heimarbeit für Behinderte ist, wenn solche einen PC bedienen können.)

http://www.sehr-serioese-heimarbeit.de

 

Frau Christine Emmert (eine glückliche Heim-Servicebearbeiterin, denn in ihrer Stadt bzw. Landkreis gibt es keine passende Arbeitsstelle oder Stellenangebot.)

http://www.heimarbeit-top10.de

 

Frau Katharina Stamm-Zajonc (eine fröhliche Reiterin, die schon sehr viel probiert und dabei nie etwas verdient hat und jetzt mit GL@EMAIL ein regelmäßiges Einkommen hat. Da macht das Reiten auch wieder Spaß.)

http://www.mein-top-verdienst.de

 

Frau Sandra Dedecke (die sich neben ihrer Aufgabe als Mutter und Hausfrau über ihre Service-Heimarbeit und ihren Verdienst sehr freut, denn das ist genau die Arbeit, die sie zuvor lange gesucht hat.)

http://www.dedecke-online.de

 

Herr Bernhard Eisele (der sich gern an frühere Zeiten erinnert und niemand verstehen kann der einen soliden, seriösen, sicheren und zuverlässigen Verdienst wegen 90 Euro (um Kunde zu werden) scheitern lässt.)

http://www.heimarbeit-toptipp.de

 

Das sind nur wenige Heim-Servicebearbeiter, die völlig freiwillig eine private Homepage erstellt haben um Anderen mit ihren Erfahrungen zu helfen eine sichere Internet-Heimarbeit zu finden.

 

Wenn Sie einer Abzocke, einem Betrug oder einem eBook-Verkauf komplett aus dem Weg gehen wollen, dann sind auch Sie nicht nur als Kunde bei GL@EMAIL Service und Support Europe herzlich willkommen, sondern auch mit Ihrer Tätigkeit als selbstständiger Heim-Servicebearbeiter mit der Aufgabe einer leichten und einfachen Service- und Support Arbeit, die wir auch auf unseren Internetseiten beschreiben:

 

http://gloemail-zentral.jimdo.com/zentrale-informationsseite/die-aufgaben-eines-heim-servicebearbeiters

 

Wann werden Sie Kunde bei GL@EMAIL und wann starten Sie mit der schönsten PC-Heimarbeit seit dem es das Internet gibt?

 

GL@EMAIL Service u. Support Europe
sowie der DSA Deutschen Service Agentur

GL@EMAIL International ist neben den Unternehmen Deutsche Post, HUGO BOSS, Siemens, WEB.de, Dresdner Bank und PAYBACK ein offizielles Foerdermitglied international taetiger

Kinderhilfsorganisationen und hilft damit Kindern in Not.

Do

10

Jun

2010

German Privacy Foundation e.V., Berlin verurteilt vom Landgericht Nürnberg-Fürth

Wer nicht hören will muss fühlen. Das bekommt der Vorstandsvorsitzende Jan Suhr nun zu spüren. Auf Antrag von GL@EMAIL Service und Support Europe per einstweiliger Verfügung verurteilt.

Berlin, 18.03.2010. Das Landgericht Nürnberg-Fürth verurteilte heute den gemeinnützigen Verein German Privacy Foundation e.V., 13189 Berlin, der durch den Vorstandsvorsitzenden Jan Suhr vertreten wird, per einstweiliger Verfügung wegen Verstoß gegen das Urheberrecht. Auf eigenen Wunsch! (Az.: 3O 1601/10 Landgericht Nürnberg/Fürth)

 

Ein noch Unbekannter diffamiert auf einem Google-Blog im höchsten Maß einzelne Personen, Unternehmen bis hin zu gemeinnützig tätigen Verbraucherschutz Vereinen. Die Firma Google, USA unterhält die Domain blogspot.com und gestattet Internetusern das anonyme Auftreten oder auch das Auftreten unter falschem bzw. nicht existenten Namen. So werden vor allem Google Blogs, die unter der Domain blogspot.com eröffnet werden können, dazu missbraucht um rechtswidrige, sittenwidrige oder urheberrechtlich geschützte Inhalte / Werke zu veröffentlichen.

 

Google mit Sitz in den USA zeigt trotz unserer mehrfachen Hinweise auf rechtswidrige, verleumderische und geschäftsschädigender Inhalte eines Google-Blogs keine Reaktion und unterstützt damit Personen die unter einem "Nick" oder unter falschem Namen rechtswidrige, sittenwidrige oder urheberrechtlich geschütze Inhalte veröffentlichen möchten. Das reicht bis hin zur Verleumdung einzelner Privat-Personen, Unternehmen oder Vereinen die nur wenig Chancen haben den Täter von rechtswidrigen Veröffentlichungen ausfindig zu machen.

 

Diese Anonymität wird auch unterstützt von dem gemeinnützigen Verein German Privacy Foundation e.V., Berlin, vertreten durch den Vostandsvorsitzenden Jan Suhr, der es Internetnutzern ermöglicht über die vereinseigene Domain "privacybox.de" verbunden mit diversen eigenen und auch fremden Servern rechtswidrige oder urheberrechtlich geschütze Inhalte jeder Art zu veröffentlichen. Der Vorteil besteht im wesentlichen darin, dass es Internetnutzern ermöglicht wird jede Art von Inhalte (auch verbotene und rechtswidrige Inhalte) zu veröffentlichen ohne dabei ihre Identität bekannt zu geben.

 

So dachte sich der noch Unbekannte, dass er zu seinem rechtswidrigen, verleumderischen Google Blog, der auf der Domain blogspot.com betrieben wird, noch zusätzlich die vereinseigene Domain privacybox.de missbrauchen kann um urheberrechtlich geschütze Werke unseres Unternehmens zu veröffentlichen und für jedermann zum kostenlosen Download zu Verfügung zu stellen - was dann auch geschah.

 

GL@EMAIL Service & Support Europe wandte sich darauf hin an den Verein und teilte in einer freundlich und höflich verfaßten E-Mail diese Rechtsverletzung und den Verstoß gegen das Urheberrecht dem Vorstandsvorsitzenden Jan Suhr vom Verein German Privacy Foundation e.V. mit.

 

Weiter baten wir höflich und freundlich darum, die URLs zu sperren.

 

Der Vorstandsvorsitzende Jan Suhr gab diese Angelegenheit an seine Mitarbeiter oder Beauftragen "Abuse Team" Jan-Kaspar M. und Karsten N. weiter, die nach einer abwimmelden Antwort ganz cool und gelassen per E-Mail mitteilten:

 

"Bedauerlicherweise können wir URLs auf unseren Proxy-Servern nur auf der Grundlage einer gerichtlichen Anordnung sperren"

 

Diese Antwort, die aus unserer Sicht den ausdrücklichen Wunsch einer gerichtlichen Anordnung beinhaltet, verwunderte uns sehr, denn mit Ausnahme von Google, USA sperrt jeder Provider oder Inhaber einer Domain die betreffenden URLs sofort, wenn schon nur der Verdacht rechtswidriger Inhalte oder rechtswidriger Veröffentlichungen zu erkennen oder zu vermuten ist, da der Provider bzw. der Inhaber einer Domain in jedem Fall - auch für rechtswidrige Veröffentlichungen mit haftet. Auch dann, wenn nicht-rechtswidrige Inhalte auf anderen Servern, jedoch unter der Domain des Providers oder Inhabers rechtswidrig veröffentlicht werden.

 

Das Landgericht Nürnberg-Fürth kam dem (weniger freundlichen aber verbindlichen) Wunsch des Vereins German Privacy Foundation e.V.  einer "gerichtlichen Anordnung" per einstweiliger Verfügung nach und verurteilte den Verein German Privacy Foundation e.V., vertreten durch den Vorstandsvorsitzenden Jan Suhr, die nicht genehmigte Veröffentlichung urhebergeschützer Werke von GL@EMAIL Service & Support Europe zu unterlassen.

 

Neben hohen Anwalts- und Gerichtskosten die auf den Verein nun zu kommen, drohen jedem einzelnen Vorstandsmitglied bei Nicht-Beachtung bzw. wegen jeder Zuwiderhandlung eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 250.000 EUR oder eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten - auch  für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann.

 

Ein Test nach Erlaß der "gewünschten richterlichen Anordnung", die man auch als "einstweiligen Verfügung" bezeichnen kann, zeigt folgendes Ergebnis:

 

CGIProxy Error

No response from localhost:8118

 


German Privacy Foundation e.V.

 

Ein Mitglied des Vereins teilte dazu per E-Mail mit, dass es sich bei dieser Fehlermeldung um einen technischen Defekt handeln würde, der nicht aufgrund der einstweiligen Verfügung entstanden sei.

 

Doch mit der Sperrung der von uns beanstandeten Links ist die Angelegenheit noch lange nicht erledigt, denn nun wird u.a. in Zusammenarbeit mit Google, Privacy Protection Service, Inc. (USA), deutschen Anwälten und US-Anwälten und Behörden nach dem "Unbekannten" gesucht der auf blogspot.com urheberrechtlich geschützte Inhalte veröffentlicht und im höchsten Maß Personen öffentlich diffamiert und somit die Privatsphäre einzelner Personen verletzt.

 

Dazu hat GL@EMAIL Service & Support Europe 30.000 Euro bereit gestellt.

 

Auf gleicherweise werden die Personen gesucht, die Leserzuschriften zu der hier angesprochenen rechtswidrigen Webseite einreichten. Noch wird aber davon ausgegangen, dass die Leserzuschriften vom Täter selbst verfasst wurden, da der Inhalt mit der Realität nicht übereinstimmt.

 

Zudem hat GL@EMAIL Service & Support Europe eine hohe Belohnung ausgesetzt für Hinweise, die zur Ergreifung des noch unbekannten Täters führen.

 

Es kann noch eine lange Zeit vergehen, jedoch wird mit großer Spannung die Bekanntgabe des Namens des "noch Unbekannten" erwartet. Ebenso spannend wird es sein, zu erfahren, ob sich einzelne Personen wirklich so anonym im Internet bewegen können bzw. dürfen wie sie das offensichtlich glauben.

 

Auch die Firma Google, USA haftet für urhebergeschütze Inhalte die anonym oder unter Verwendung eines falschen bzw. nicht existenten Namens auf blogspot.com widerrechtlich veröffentlicht werden.

 

Wir werden weiter berichten.

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